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Aktuelles

 |  Pressemitteilung des MDV (bearbeitet durch INSA)

Medizinische Masken im mitteldeutschen Nahverkehr Pflicht

Frau mit Maske auf Bahnhof

Zur weiteren Eindämmung der hohen Corona-Infektionszahlen haben Bund und Länder erneute Maßnahmen ergriffen und die Verordnungen der Länder aktualisiert.

Seit Montag müssen in allen Regionalzügen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen in Sachsen-Anhalt und im Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes sogenannte Medizinische Masken getragen werden. Dazu zählen OP-Masken, Masken der Standards KN95/ N95 oder FFP2-Masken. Die entsprechende sächsische Verordnung gilt voraussichtlich ab 28. Januar 2021.

Eine beliebige textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), wie beispielsweise Halstücher, Schals oder auch Stoffmasken genügen dann nicht mehr. Im gesundheitlichen Interesse Aller werden die Verkehrsunternehmen ihre Fahrgäste auch weiterhin auf das Einhalten der Tragepflicht hinweisen.

Mit dem ÖPNV zu den Impfzentren

Der MDV stellt hier eine aktuelle Kartenübersicht mit den Standorten aller Impfzentren im Mitteldeutschen Verkehrsverbund bereit. Über die INSA-Fahrplanauskunft lässt sich zudem die Anreise zum Impfzentrum mit dem Nahverkehr einfach planen. Alle Impfzentren sind bereits als Auswahlmenü im Ziel voreingestellt, sobald „Impfzentrum“ eingegeben wird.