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  3. Deutschland-Ticket bestellen

Preissteigerung beim Deutschland-Ticket: Ab Januar 2025 bezahlt ihr monatlich 58 Euro im Abo anstelle von 49 Euro.

Deutschland-Ticket bestellen

Mit dem D-Ticket können Sie bis einschließlich Dezember für 58 Euro pro Monat bundesweit im öffentlichen Nahverkehr fahren. Beantragen Sie das Ticket einfach hier auf insa.de und genießen Sie Monat für Monat grenzenlose Mobilität.

Vorlesen

1. Abo beantragen

Füllen Sie das folgende Formular aus und schließen Sie Ihr D-Ticket-Abo bei einem unserer Partner-Unternehmen aus Sachsen-Anhalt ab.

 

Abo hier beantragen

Was passiert mit meiner Bestellung?

Ihre Bestellung wird direkt an das ausgewählte Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Von dort erhalten Sie nach einigen Tagen eine Buchungsbestätigung mit Ihrer Abo-Nummer per E-Mail. Danach können Sie sich Ihr Ticket bequem in der App INSA D-Ticket anzeigen lassen. Bitte beachten Sie, dass nach Erhalt der Buchungsbestätigung noch einige Stunden vergehen können, bis das Ticket in der App gefunden wird.

2. App INSA D-Ticket installieren

Mit der App INSA D-Ticket kommt das Deutschland-Ticket auf Ihr Handy. So können Sie es jederzeit bei einer Kontrolle vorzeigen.

  • App downloaden,
  • mit Abo-Nummer und E-Mail-Adresse einloggen
  • und los geht’s!

Die App INSA D-Ticket unterstützt derzeit siebenVerkehrsunternehmen aus Sachsen-Anhalt. Weitere Infos finden Sie unten bei den Fragen und Antworten.

Jetzt herunterladen:
Apple Store - Logo
Google Play - Logo

Als APK-Datei

APK-Datei (23 MB)
APK-Datei (23 MB)

Wenn die INSA D-Ticket App als APK-Datei installiert wird findet kein automatisches Update statt. Bitte Informieren Sie sich, ob Ihre Version auf dem neuesten Stand ist.

aktuelle Versionsnummer:  1.1.1.

Fragen und Antworten zur Bestellung über insa.de

Welche Verkehrsunternehmen kann ich auswählen?

Hier auf insa.de können Sie Ihr Deutschland-Ticket bei folgenden Verkehrsunternehmen aus Sachsen-Anhalt bestellen:

  • Halberstädter Verkehrsgesellschaft (HVG)
  • Kreisverkehrsgesellschaft Salzland (KVG)
  • Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land (NJL)
  • Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH (PVGS)
  • stendalbus

Grundsätzlich können Sie Ihr Deutschland-Ticket bei jedem beliebigen Verkehrsunternehmen kaufen. Sollte Ihr Wunschpartner in der Liste fehlen, besuchen Sie unsere Seite mein-takt.de/d-ticket für weitere Informationen.

Warum fehlt mein Verkehrsunternehmen in der Liste?

Das Land hat die Bestellmöglichkeit über insa.de geschaffen, um allen Verkehrsunternehmen im Land den Verkauf des Deutschland-Tickets zu ermöglichen. Von diesem Angebot haben vor allem die Verkehrsunternehmen Gebrauch gemacht, die selbst noch nicht über die notwendige Technik für die von der Bundesregierung gewünschte digitale Bereitstellung des Tickets verfügen.

Grundsätzlich können Sie Ihr Deutschland-Ticket bei jedem beliebigen Verkehrsunternehmen kaufen. Sollte Ihr Wunschpartner in der Liste fehlen, besuchen Sie unsere Seite mein-takt.de/d-ticket für weitere Informationen.

Bekomme ich das Deutschland-Ticket hier nur als Handyticket?

Das Deutschland-Ticket ist je nach Angebot des gewählten Verkehrsunternehmens als Abo-Vertragspartner nur digital als Handy-Ticket oder als Chipkarte erhältlich.

Warum gibt es eine eigene App INSA D-Ticket?

Der Entwickler der INSA-App war leider nicht in der Lage, den Verkauf bzw. die Anzeige des Deutschland-Tickets in der bestehenden App kurzfristig umzusetzen. Um den Verkehrsunternehmen im Land dennoch die digitale Bereitstellung des Deutschland-Tickets für ihre Fahrgäste zu ermöglichen, haben wir uns entschlossen, hierfür eine eigene App zu entwickeln.

Welche Verkehrsunternehmen unterstützt die App INSA D-Ticket?

Die INSA D-Ticket-App kann die Handytickets folgender Verkehrsunternehmen anzeigen:

  • Halberstädter Verkehrsgesellschaft (HVG)
    Telefon: +49 (0) 3941 / 566 15
    E-Mail: hvg@stadtverkehr-halberstadt.de
  • Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB)
    Telefon: +49 (0) 3943 / 55 80
    E-Mail: info@hsb-wr.de
  • Harzer Verkehrsbetriebe (HVB)
    Telefon: +49 (0) 3943 / 56 41 10
    E-Mail: info@hvb-harz.de
  • Kreisverkehrsgesellschaft Salzland (KVG)
    Telefon: +49 (0) 3471 / 356 90
    E-Mail: service@kvg-salzland.de
  • Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB)
    Telefon: +49 (0) 391 / 54 80
    E-Mail: info@mvbnet.de
  • Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land (NJL)
    Telefon: +49 (0) 3921 / 935 90
    E-Mail: info@njl-burg.de
  • Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH (PVGS)
    Telefon: +49 (0) 3901 / 30 40 30
    E-Mail: info@pvgs-salzwedel.de
  • stendalbus GmbH
    Telefon: +49 (0) 3931 / 251 88 60
    E-Mail: info@stendalbus.de

Die App zeigt auch Deutschland-Tickets an, die Sie nicht hier über insa.de, sondern direkt bei einem der oben genannten Verkehrsunternehmen bestellt haben.

Ich erhalte in der App INSA D-Ticket trotz korrekt eingegebener Angaben eine Fehlermeldung. Woran könnte das liegen?

Nach Erhalt Ihrer Abo-Nummer kann es noch mehrere Stunden dauern, bis die Verkehrsunternehmen die Daten technisch für die INSA D-Ticket App bereitgestellt haben. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sollte dieser Fehler länger andauern, nehmen Sie bitte Kontakt zum Verkehrsunternehmen auf.

Bei manchen Verkehrsunternehmen, z.B. den Magdeburger Verkehrsbetrieben, erhalten Sie sowohl eine Kundennummer als auch eine separate Abo-Nummer. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Abo-Nummer für den Login verwenden müssen.

Deutschland-Ticket wieder kündigen

Kunden der HSB, HVB und MVB, müssen über den Anbieter kündigen bei dem Sie das Ticket abgeschlossen haben. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Anbieter. Ihr über insa.de abgeschlossenes Abo für das Deutschland-Ticket können Sie hier kündigen:

Abo kündigen

Fragen und Antworten zum Deutschland-Ticket in Sachsen-Anhalt

Ist die Mitnahme von Fahrrädern kostenfrei möglich?

In den bundesweit geltenden Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets ist festgelegt, dass für die Mitnahme eines Fahrrades eine reguläre Fahrradfahrkarte zu erwerben ist, soweit die Fahrradmitnahme auf der jeweiligen Fahrt kostenpflichtig ist. Eine Mitnahmemöglichkeit im Rahmen des Deutschland-Tickets ist folglich nicht vorgesehen.

In Sachsen-Anhalt bestehende Regelungen zur kostenlosen Fahrradmitnahme bleiben davon unberührt. So ist beispielsweise die Mitnahme von Fahrrädern in den Nahverkehrszügen und Bussen des Landesnetzes auch mit dem Deutschland-Ticket kostenfrei.

Gilt das Deutschland-Ticket auch in Schmalspurbahnen und touristischen Zügen?

Das Deutschland-Ticket gilt im Netz der Harzer Schmalspurbahnen (außer Abschnitt Drei Annen Hohne – Brocken), in den Zügen der Rübelandbahn (mit Dampfaufschlag1), bei der Dessau-Wörlitzer Eisenbahn und der Wipperliese.

 

 

1Der Sonderzugaufschlag von 8 Euro gilt je (zusammenhängende) Sonderfahrt, wobei als Sonderfahrt die gesamte Reise gilt (also beispielsweise Blankenburg – Rübeland und zurück. D-Ticket-Inhaber zahlen hierfür nur 8 statt 20 Euro).

Warum kann ich mein Deutschland-Ticket nicht in der App INSA D-Ticket kündigen?

Sie können Ihr D-Ticket-Abo grundsätzlich dort kündigen, wo sie es abgeschlossen haben. Einige Verkehrsunternehmen wickeln die Bestellung über ihre eigenen Webseiten ab und nutzen die App INSA D-Ticket nur für die Anzeige des Tickets. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr Abo abgeschlossen haben.

Wird es in Sachsen-Anhalt ein vergünstigtes Deutschland-Ticket (Ermäßigungsticket) geben?

Die Einführung eines ermäßigten Deutschland-Tickets für bestimmte Personengruppen ist in Sachsen-Anhalt nicht vorgesehen.

Kann ich mit dem Deutschland-Ticket in der 1. Klasse fahren?

Das Deutschland-Ticket gilt nur in der 2. Klasse. In einigen Regionen ist jedoch mit entsprechenden Übergangsfahrkarten auch die Nutzung der 1. Klasse möglich. Dies hängt von den jeweiligen Tarifbestimmungen der örtlichen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde ab. In Sachsen-Anhalt gibt es entsprechende „Übergangsfahrkarten 1. Klasse“ im Deutschlandtarif, im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) und im marego-Verbund. Sie sind sowohl als Einzelfahrkarte als auch als Zeitkarte erhältlich und müssen zusätzlich erworben werden.

Weitere Fragen und Antworten zum Deutschland-Ticket

Was kostet das Deutschland-Ticket?

Das Deutschland-Ticket kostet seit Januar 2025 58 Euro monatlich im Abo.

Wo gilt das Deutschland-Ticket?

Das Deutschland-Ticket gilt im jeweiligen Geltungszeitraum deutschlandweit für beliebig viele Fahrten im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse. Es gilt nicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE, FlixTrain, FlixBus etc.). Für Fahrten in der 1. Klasse kommen regionale Regelungen zur Anwendung.

Kann ich das Deutschland-Ticket einmalig kaufen?

Nein, das Deutschland-Ticket ist nur im Abo erhältlich. Das Abo ist jedoch monatlich kündbar.

Gibt es das D-Ticket auch als Jobticket?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschland-Ticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets geben, wird zusätzlich ein Abschlag von fünf Prozent auf den Ausgabepreis gewährt werden.

Kann ich das Deutschland-Ticket kündigen?

Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum zehnten eines Monats erfolgen, damit sie zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gültig wird.

Kann ich das Deutschland-Ticket mit Bargeld zahlen?

Nein. Da das Deutschland-Ticket als Abonnement abgeschlossen wird, ist eine Bankverbindung erforderlich, über die das Ticket monatlich bezahlt wird.

Wie kann ich das Ticket erwerben, wenn ich keinen Internetzugang habe?

Bei vielen Verkehrsunternehmen kann das Abo auch vor Ort in den Kundencentern abgeschlossen werden.

Ist das Deutschland-Ticket übertragbar?

Nein, das Deutschland-Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.

Gibt es Mitnahmeregelungen für andere Personen?

Weitergehende Mitnahmeregelungen (z. B. Mitnahme von weiteren Personen am Wochenende) sind nicht vorgesehen. Kinder unter 6 Jahren können auch mit dem Deutschland-Ticket kostenfrei mitgenommen werden.

Ist die Mitnahme von Hunden für Deutschland-Ticket-Inhaber kostenfrei möglich?

In den bundesweit geltenden Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets ist festgelegt, dass für die Mitnahme eines Hundes eine reguläre Fahrkarte zu erwerben ist, soweit die Mitnahme auf der jeweiligen Fahrt kostenpflichtig ist. Eine Mitnahmemöglichkeit im Rahmen des Deutschland-Tickets ist folglich nicht vorgesehen.

Was gilt für das Semesterticket?

Das Deutschland-Ticket wird von vielen Hochschulen im Solidarmodel auch als Deutschlandsemesterticket angeboten. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Hochschule.

Muss mein Wohnsitz in Deutschland sein, um das Ticket erwerben und nutzen zu können?

Nein. Das Deutschland-Ticket kann auch von Personen beantragt und genutzt werden, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Voraussetzung ist allerdings ein Girokonto in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Welche Entschädigungsansprüche habe ich bei Verspätungen und Ausfällen?

Wenn beim Reisen mit dem Deutschland-Ticket aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mindestens 60 Minuten Verspätung am  Zielbahnhof auftreten, besteht pro pro Fall ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden jedoch aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit eines Deutschland-Tickets können jedoch gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des jeweiligen Eisenbahn-Verkehrsunternehmens eingereicht werden, um somit eine Auszahlung von 1,50 Euro je Verspätungsfall zu erhalten. Maximal werden 25% des Wertes eines Deutschland-Tickets entschädigt.

Für die Unternehmen des Servicecenter Fahrgastrechte gilt: Verspätungsfälle können bereits ab 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof eingereicht werden. Es erfolgt dann eine Auszahlung von 1,50€ je volle 60 Minuten Gesamtverspätung.

Wo kann ich meine Fahrgastrechte geltend machen?

Folgenden Eisenbahnverkehrsunternehmen in Sachsen-Anhalt sind Teil des Servicecenter Fahrgastrechte:

  • DB Regio
  • Erfurter Bahn
  • Hanseatische Eisenbahn
  • Ostdeutsche Eisenbahn

abellio und die Harzer Schmalspurbahnen müssen für Fahrgastrechte direkt kontaktiert werden.

Wie kann ich meine Fahrgastrechte geltend machen, wenn ich INSA D-Ticket nutze?

Zur Geltendmachung der Fahrgastrechte mit INSA D-Ticket oder anderen Anbietern als dem DB-Navigator, ist derzeit ein ausgedruckter Screenshot des persönlichen D-Tickets zusammen mit dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular (PDF; 214 KB) postalisch beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen oder im Reisezentrum im Bahnhof abzugeben. Bei abellio kann das unternehmenseigene Formular (PDF; 126 KB) auch per E-Mail an info@abellio-mitteldeutschland.de eingereicht werden. Alternativ steht bei abellio auch ein Online-Formular zur Verfügung.

Kann ich im Fahrgastrechtefall auf einen Fernverkehrzug umsteigen?

Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen. Ausnahmen gelten, wenn:

  • ein Ausfall die letzte Verbindung des Tages mit Ankunft bis 24 Uhr betrifft und das Ziel mit dem öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr bis 24 Uhr erreichbar ist
  • eine Verspätung oder ein Ausfall bei einer Zugverbindung mit planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr eintritt und die Verspätung am Zielort mindestens 60 Minuten beträgt

In solchen Fällen ist im Rahmen der Regelungen des §11 Abs. 2 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) auch die Nutzung eines ICE- bzw. IC/EC-Zuges oder eines anderen Verkehrsmittels möglich. Die Mitarbeitenden des betreffenden Eisenbahnunternehmens informieren zu möglichen Weiterbeförderungen. Ist dies nicht möglich, kann eigenständig eine alternative Weiterbeförderungsmöglichkeit, wie bspw. ein Fernverkehrszug oder ein Taxi, gewählt werden. Für die Nutzung von ICE- bzw. IC/EC-Zügen muss dennoch zunächst eine separate Fahrkarte gekaufen werden, deren Fahrpreis dann genau wie deine Taxirechnung im Rahmen der Regulierung fahrgastrechtlicher Ansprüche bis zu einer Höhe von 120 Euro erstattet wird.

Welche Regelungen gelten für meine Anschlussverbindung mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln?

Wenn bei einer Fahrt unterschiedliche Verkehrsmittel, z.B. Bus oder Straßenbahn und Nahverkehrszug, benutzt werden, gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte ausschließlich für den Eisenbahnverkehr. Die Verspätung eines Busses oder einer Straßenbahn und eine dadurch ggf. nicht erreichte Anschlussverbindung begründet also keine Ansprüche auf Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels. Wir empfehlen bei Reiseverbindungen mit Nutzung eines Busses oder einer Straßenbahn entsprechend großzügige Umsteigezeiten einzuplanen und möglichst nicht die letzte Verbindung des Tages zu nutzen.

Welche Regelungen gelten für meine Anschlussverbindung zum Fernverkehr?

Da die Fahrgastrechte immer nur für eine Reisekette gelten, rechtfertigt die Verspätung eines Nahverkehrszuges bei Nutzung des Deutschland-Tickets keine Entschädigung, wie zum Beispiel eine Umbuchung auf den nächsten Fernverkehrszug. Um alle Fahrgastrechte in Anspruch nehmen zu können, musst ein einziges Ticket für die gesamte Verbindung gebucht worden sein, welches auch den Nahverkehrszug abdeckt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zu meinen Fahrgastrechten habe?

Es ist uns wichtig, dass alle Fahrgäste ihre Rechte kennen und wissen, wie diese genutzt werden können. Bei weiteren Fragen zu Fahrgastrechten informieren

das Servicecenter Fahrgastrechte
www.fahrgastrechte.info
fgr@deutschlandtarifverbund.de
+49 (0)30 586 020 920

oder das Eisenbahn Bundesamt
www.eba.bund.de
fahrgastrechte@eba.bund.de
Bürgertelefon Fahrgastrechte
+49 228 30795-400

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