Aktuelles
Ganztägige Fahrradmitnahme: MVB passt Regelung an
Die Anpassung geht auf eine Anregung des Fahrgastbeirates der MVB zurück. In enger und konstruktiver Zusammenarbeit wurde der Wunsch nach mehr Flexibilität geprüft und nun umgesetzt.
Die Mitnahme von Fahrrädern erfolgt weiterhin ausschließlich im Mehrzweckbereich der Fahrzeuge und unter Berücksichtigung klarer Vorrangregeln: Zunächst haben Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Vorrang, anschließend Kinderwagen und Rollatoren; Fahrräder können nur bei ausreichendem Platz mitgenommen werden, wobei im Zweifel das Fahrpersonal entscheidet.
Ein Anspruch auf kostenfreie Fahrradmitnahme besteht für Inhaberinnen und Inhaber von Zeitfahrkarten (Wochen- und Monatskarten) sowie für Abo-Kundinnen und -Kunden der MVB. Das Deutschlandticket ist hiervon ausgenommen. Alle übrigen Fahrgäste benötigen zusätzlich einen Fahrschein für das Fahrrad („Fahrrad-Karte“).
Dreirädrige Fahrräder und Lastenräder gelten nicht als Fahrräder im Sinne der Beförderungsbedingungen und sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
Die neue Regelung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
