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Hopper-Ticket-Rechner

Mit dem Hopper-Ticket sind Sie günstig und flexibel mit dem Zug unterwegs.

Das Hopper-Ticket gilt für Entfernungen bis zu 50 Tarifkilometer für eine einfache Fahrt oder eine Hin- und Rückfahrt am selben Tag. Es gilt in der 2. Klasse aller Nahverkehrszüge in Sachsen-Anhalt und Thüringen.  Nutzen können Sie das Ticket Montag bis Freitag ab 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags.

Finden Sie jetzt heraus, welche Strecken und Verbindungen Sie mit dem Hopper-Ticket nutzen können!

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Sie suchen nach einem anderen Ticket? Finden Sie jetzt auf mein-takt.de unter den Ticket-Tipps das Richtige für Sie!

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1. Abo beantragen

Füllen Sie das folgende Formular aus und schließen Sie Ihr D-Ticket-Abo bei einem unserer Partner-Unternehmen aus Sachsen-Anhalt ab.

 

Was passiert mit meiner Bestellung?

Ihre Bestellung wird direkt an das ausgewählte Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Von dort erhalten Sie nach einigen Tagen eine Buchungsbestätigung mit Ihrer Abo-Nummer per E-Mail. Danach können Sie sich Ihr Ticket bequem in der App INSA D-Ticket anzeigen lassen. Bitte beachten Sie, dass nach Erhalt der Buchungsbestätigung noch einige Stunden vergehen können, bis das Ticket in der App gefunden wird.

2. App INSA D-Ticket installieren

Mit der App INSA D-Ticket kommt das Deutschland-Ticket auf Ihr Handy. So können Sie es jederzeit bei einer Kontrolle vorzeigen.

  • App downloaden,
  • mit Abo-Nummer und E-Mail-Adresse einloggen
  • und los geht’s!

Die App INSA D-Ticket unterstützt derzeit siebenVerkehrsunternehmen aus Sachsen-Anhalt. Weitere Infos finden Sie unten bei den Fragen und Antworten.

Jetzt herunterladen:

Wenn die INSA D-Ticket App als APK-Datei installiert wird findet kein automatisches Update statt. Bitte Informieren Sie sich, ob Ihre Version auf dem neuesten Stand ist.

aktuelle Versionsnummer:  1.1.1.

Fragen und Antworten zur Bestellung über insa.de

Hier auf insa.de können Sie Ihr Deutschland-Ticket bei folgenden Verkehrsunternehmen aus Sachsen-Anhalt bestellen:

  • Halberstädter Verkehrsgesellschaft (HVG)
  • Kreisverkehrsgesellschaft Salzland (KVG)
  • Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land (NJL)
  • Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH (PVGS)
  • stendalbus

Grundsätzlich können Sie Ihr Deutschland-Ticket bei jedem beliebigen Verkehrsunternehmen kaufen. Sollte Ihr Wunschpartner in der Liste fehlen, besuchen Sie unsere Seite mein-takt.de/d-ticket für weitere Informationen.

Das Land hat die Bestellmöglichkeit über insa.de geschaffen, um allen Verkehrsunternehmen im Land den Verkauf des Deutschland-Tickets zu ermöglichen. Von diesem Angebot haben vor allem die Verkehrsunternehmen Gebrauch gemacht, die selbst noch nicht über die notwendige Technik für die von der Bundesregierung gewünschte digitale Bereitstellung des Tickets verfügen.

Grundsätzlich können Sie Ihr Deutschland-Ticket bei jedem beliebigen Verkehrsunternehmen kaufen. Sollte Ihr Wunschpartner in der Liste fehlen, besuchen Sie unsere Seite mein-takt.de/d-ticket für weitere Informationen.

Unsere Partner hier bei insa.de bieten das Deutschland-TickeT grundsätzlich als Handyticket an, das Sie sich in der INSA D-Ticket App anzeigen lassen können. Wenn Sie ein Papierticket mit QR-Code bevorzugen, wählen Sie bitte das folgende Verkehrsunternehmen:

  • Halberstädter Verkehrsgesellschaft (HVG)
  • Kreisverkehrsgesellschaft Salzlandkreis (KVG)
  • Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land (NJL)
  • PVGS Altmarkkreis Salzwedel

Das Papierticket soll nach Ablauf einer Übergangsfrist durch eine Chipkarte ersetzt werden.

Der Entwickler der INSA-App war leider nicht in der Lage, den Verkauf bzw. die Anzeige des Deutschland-Tickets in der bestehenden App kurzfristig umzusetzen. Um den Verkehrsunternehmen im Land dennoch die digitale Bereitstellung des Deutschland-Tickets für ihre Fahrgäste zu ermöglichen, haben wir uns entschlossen, hierfür eine eigene App zu entwickeln.

Die INSA D-Ticket-App kann die Handytickets folgender Verkehrsunternehmen anzeigen:

  • Halberstädter Verkehrsgesellschaft (HVG)
  • Harzer Verkehrsbetriebe (HVB)
  • Kreisverkehrsgesellschaft Salzland (KVG)
  • Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB)
  • Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land (NJL)
  • Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH (PVGS)
  • stendalbus GmbH

Die App zeigt auch Deutschland-Tickets an, die Sie nicht hier über insa.de, sondern direkt bei einem der oben genannten Verkehrsunternehmen bestellt haben.

Nach Erhalt Ihrer Abo-Nummer kann es noch mehrere Stunden dauern, bis die Verkehrsunternehmen die Daten technisch für die INSA D-Ticket App bereitgestellt haben. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sollte dieser Fehler länger andauern, nehmen Sie bitte Kontakt zum Verkehrsunternehmen auf.

Bei manchen Verkehrsunternehmen, z.B. den Magdeburger Verkehrsbetrieben, erhalten Sie sowohl eine Kundennummer als auch eine separate Abo-Nummer. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Abo-Nummer für den Login verwenden müssen.

Deutschland-Ticket wieder kündigen

Ihr über insa.de abgeschlossenes Abo für das Deutschland-Ticket können Sie hier kündigen:

Kündigung Deutschland-Ticket-Abo

Fragen und Antworten zum D-Ticket in Sachsen-Anhalt

In den bundesweit geltenden Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets ist festgelegt, dass für die Mitnahme eines Fahrrades eine reguläre Fahrradfahrkarte zu erwerben ist, soweit die Fahrradmitnahme auf der jeweiligen Fahrt kostenpflichtig ist. Eine Mitnahmemöglichkeit im Rahmen des Deutschland-Tickets ist folglich nicht vorgesehen.

In Sachsen-Anhalt bestehende Regelungen zur kostenlosen Fahrradmitnahme bleiben davon unberührt. So ist beispielsweise die Mitnahme von Fahrrädern in den Nahverkehrszügen und Bussen des Landesnetzes auch mit dem Deutschland-Ticket kostenfrei.

Das Deutschland-Ticket gilt im Netz der Harzer Schmalspurbahnen (außer Abschnitt Drei Annen Hohne – Brocken), in den Zügen der Rübelandbahn (mit Dampfaufschlag1), bei der Dessau-Wörlitzer Eisenbahn und der Wipperliese.

 

 

1Der Sonderzugaufschlag von 8 Euro gilt je (zusammenhängende) Sonderfahrt, wobei als Sonderfahrt die gesamte Reise gilt (also beispielsweise Blankenburg – Rübeland und zurück. D-Ticket-Inhaber zahlen hierfür nur 8 statt 20 Euro).

Die Einführung eines ermäßigten Deutschland-Tickets für bestimmte Personengruppen ist in Sachsen-Anhalt nicht vorgesehen.

Das Deutschland-Ticket gilt nur in der 2. Klasse. In einigen Regionen ist jedoch mit entsprechenden Übergangsfahrkarten auch die Nutzung der 1. Klasse möglich. Dies hängt von den jeweiligen Tarifbestimmungen der örtlichen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde ab. In Sachsen-Anhalt gibt es entsprechende „Übergangsfahrkarten 1. Klasse“ im Deutschlandtarif, im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) und im marego-Verbund. Sie sind sowohl als Einzelfahrkarte als auch als Zeitkarte erhältlich und müssen zusätzlich erworben werden.

Grundsätzlich wird das Deutschland-Ticket nach dem Willen von Bund und Ländern digital - also per App oder auf einer Chipkarte - angeboten. Verkehrsunternehmen, die aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Chipkarten noch nicht in der Lage sind, ein solches digitales Ticket bereitzustellen, geben das Ticket teilweise als digital kontrollierbares Papierticket mit QR-Code aus.

Sollte Ihnen das Deutschland-Ticket derzeit nur als Papierticket zur Nutzung zur Verfügung stehen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Abo-Vertragspartner, ob ggf. Einschränkungen in der Nutzung bestehen.

In Sachsen-Anhalt bieten folgende Verkehrsunternehmen das Deutschland-Ticket vorläufig auch als Papierticket an:

  • Dessauer Verkehrsgesellschaft (DVG)
  • Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS)
  • Kreisverkehrsgesellschaft Salzlandkreis (KVG)
  • Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land (NJL)

Weitere Fragen und Antworten zum Deutschland-Ticket

Das Deutschland-Ticket kostet 49 Euro pro Monat.

Das Deutschlandticket wurde zum 1. Mai 2023 eingeführt.

Das Deutschland-Ticket gilt im jeweiligen Geltungszeitraum deutschlandweit für beliebig viele Fahrten im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse. Es gilt nicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE, FlixTrain, FlixBus etc.). Für Fahrten in der 1. Klasse kommen regionale Regelungen zur Anwendung.

Nein, das Deutschland-Ticket ist nur im Abo erhältlich. Das Abo ist jedoch monatlich kündbar.

Das Deutschland-Ticket ist ein neues und ergänzendes Angebot. Bestehende Abos werden nicht automatisch umgestellt und können auch weiter beibehalten werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn sie besondere Mitnahmeregelungen enthalten oder übertragbar sind.

Die meisten Verkehrsunternehmen und Verbünde bieten einen reibungslosen Wechsel in das Deutschland-Ticket an. Die Kundinnen und Kunden werden bzw. wurden von ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschland-Ticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets geben, wird zusätzlich ein Abschlag von fünf Prozent auf den Ausgabepreis gewährt werden.

Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum zehnten eines Monats erfolgen, damit sie zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gültig wird.

Nein. Da das Deutschland-Ticket als Abonnement abgeschlossen wird, ist eine Bankverbindung erforderlich, über die das Ticket monatlich bezahlt wird.

Bei vielen Verkehrsunternehmen kann das Abo auch vor Ort in den Kundencentern abgeschlossen werden.

Nein, das Deutschland-Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.

Weitergehende Mitnahmeregelungen (z. B. Mitnahme von weiteren Personen am Wochenende) sind nicht vorgesehen. Kinder unter 6 Jahren können auch mit dem Deutschland-Ticket kostenfrei mitgenommen werden.

In den bundesweit geltenden Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets ist festgelegt, dass für die Mitnahme eines Hundes eine reguläre Fahrkarte zu erwerben ist, soweit die Mitnahme auf der jeweiligen Fahrt kostenpflichtig ist. Eine Mitnahmemöglichkeit im Rahmen des Deutschland-Tickets ist folglich nicht vorgesehen.

Die Tariforganisationen können Upgrades zum bestehenden Semesterticket anbieten. Ob es das Upgrade für Ihr Semesterticket gibt erfragen Sie bitte bei Ihrer Hochschule oder dem Vertragspartner des Semestertickets.

Nein. Das Deutschland-Ticket kann auch von Personen beantragt und genutzt werden, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Voraussetzung ist allerdings ein Girokonto in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Wenn du mit deinem Deutschland-Ticket unterwegs bist und aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mindestens 60 Minuten verspätet an deinem Zielbahnhof ankommst, hast du pro Fall einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro. Bitte beachte jedoch, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt werden. Du kannst daher mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit deines Deutschland-Tickets gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von dir genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung von 1,50 Euro je Verspätungsfall zu erhalten. Maximal werden 25% des Wertes deines Deutschland-Tickets entschädigt.

Für die Unternehmen des Servicecenter Fahrgastrechte gilt: Verspätungsfälle können bereits ab 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof eingereicht werden. Es erfolgt dann eine Auszahlung von 1,50€ je volle 60 Minuten Gesamtverspätung.

Folgenden Eisenbahnverkehrsunternehmen in Sachsen-Anhalt sind Teil des Servicecenter Fahrgastrechte:

  • DB Regio
  • Erfurter Bahn
  • Hanseatische Eisenbahn
  • Ostdeutsche Eisenbahn

Wenn du deine Fahrgastrechte bei abellio oder den Harzer Schmalspurbahnen geltend machen möchtest, wende dich bitte direkt an diese.

Um deine Fahrgastrechte mit INSA D-Ticket oder anderen Anbietern als dem DB-Navigator geltend zu machen, ist es leider bisher nötig, einen Screenshot deines Tickets auszudrucken und zusammen mit dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular (PDF; 214 KB) postalisch beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen oder im Reisezentrum in deinem Bahnhof abzugeben. Bei abellio kann das unternehmenseigene Formular (PDF; 126 KB) auch per E-Mail an info@abellio-mitteldeutschland.de eingereicht werden. Alternativ steht bei abellio auch ein Online-Formular zur Verfügung.

Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen. Ausnahmen gelten, wenn:

  • ein Ausfall die letzte Verbindung des Tages mit Ankunft bis 24 Uhr betrifft und das Ziel mit dem öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr bis 24 Uhr erreichbar ist
  • eine Verspätung oder ein Ausfall bei einer Zugverbindung mit planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr eintritt und die Verspätung am Zielort mindestens 60 Minuten beträgt

In solchen Fällen ist im Rahmen der Regelungen des §11 Abs. 2 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) auch die Nutzung eines ICE- bzw. IC/EC-Zuges oder eines anderen Verkehrsmittels möglich. Versuche zunächst, dich an die Mitarbeitenden des betreffenden Eisenbahnunternehmens zu wenden, um eine Weiterbeförderung zu erfragen. Ist dies nicht möglich, kannst du eigenständig eine alternative Weiterbeförderungsmöglichkeit wählen, wie bspw. einen Fernverkehrszug oder ein Taxi. Für die Nutzung von ICE- bzw. IC/EC-Zügen musst du dennoch zunächst eine separate Fahrkarte kaufen, deren Fahrpreis dann genau wie deine Taxirechnung im Rahmen der Regulierung fahrgastrechtlicher Ansprüche bis zu einer Höhe von 120 Euro erstattet wird.

Wenn du bei deiner Fahrt unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, z.B. Bus oder Straßenbahn und Nahverkehrszug, gelten deine gesetzlichen Fahrgastrechte ausschließlich für den Eisenbahnverkehr. Die Verspätung eines Busses oder einer Straßenbahn und eine dadurch ggf. nicht erreichte Anschlussverbindung begründet also keine Ansprüche auf Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels. Wir empfehlen dir bei Reiseverbindungen mit Nutzung eines Busses oder einer Straßenbahn entsprechend großzügige Umsteigezeiten einzuplanen und möglichst nicht die letzte Verbindung des Tages zu nutzen.

Da deine Fahrgastrechte immer nur für eine Reisekette gelten, rechtfertigt die Verspätung deines Nahverkehrszuges bei Nutzung des Deutschland-Tickets keine Entschädigung, wie zum Beispiel eine Umbuchung auf den nächsten Fernverkehrszug. Um alle Fahrgastrechte in Anspruch nehmen zu können, musst du ein einziges Ticket für die gesamte Verbindung buchen, welches auch den Nahverkehrszug abdeckt.

Es ist wichtig, dass du als Fahrgast deine Rechte kennst und weißt, wie du diese geltend machen kannst. Wenn du weitere Fragen zu deinen Fahrgastrechten hast, wende dich entweder an das

Servicecenter Fahrgastrechte
www.fahrgastrechte.info
fgr@deutschlandtarifverbund.de
+49 (0)30 586 020 920

oder das Eisenbahn Bundesamt
www.eba.bund.de
fahrgastrechte@eba.bund.de
Bürgertelefon Fahrgastrechte
+49 228 30795-400